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   OLG Bamberg, 11.07.2005 - 4 W 93/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,12171
OLG Bamberg, 11.07.2005 - 4 W 93/05 (https://dejure.org/2005,12171)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 11.07.2005 - 4 W 93/05 (https://dejure.org/2005,12171)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 11. Juli 2005 - 4 W 93/05 (https://dejure.org/2005,12171)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Zahlung abgetretener Werklohnforderungen ; Anforderungen an das Vorlegen einer ordnungsgemäßen Prozessvollmacht; Voraussetzungen für die Begründetheit einer sofortigen Beschwerde; Berechnung der Kosten bei einer vollmachtlosen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.03.1993 - V ZB 5/93

    Kostenpflicht der prozeßunfähigen Partei

    Auszug aus OLG Bamberg, 11.07.2005 - 4 W 93/05
    Dementsprechend trifft z.B. eine prozessunfähige Partei die prozessuale Kostentragungspflicht (BGHZ 121, 397 ff.).
  • BGH, 22.07.1997 - XI ZB 15/97

    Anfechtung von Entscheidungen der Oberlandesgerichte; Zulässigkeit einer

    Auszug aus OLG Bamberg, 11.07.2005 - 4 W 93/05
    Der vollmachtslose Vertreter kommt als Veranlasser in der Regel dann in Betracht, wenn er den Mangel der Vollmacht kennt (BGH NJW-RR 1998, 63 ).
  • OLG Frankfurt, 08.04.2016 - 2 W 2/16

    Veranlasserhaftung des vollmachtlosen Vertreters für Kosten einer Klage

    Dadurch war sie aber in dem damaligen Zeitraum gerade Verfahrensbeteiligte und hat in dieser Funktion sämtliche kostenauslösenden Prozesshandlungen auch selbst vorgenommen (ebenso LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 28.10.2015, Az. 2-24 O 118/15; a.M. OLG Frankfurt a.M., Beschlüsse vom 28.9..2015, Az. 16 W 52/15 [MDR 2016, 115 f.]; 3.11.2015, Az. 4 W 65/15; 9.11.2015, Az. 7 W 51/15; 28.12.2015, Az. 4 W 79/15; 29.12.2015, Az. 16 W 68/15; der Entscheidung des OLG Bamberg, OLGR 2005, 683 f., lag eine andere Fallkonstellation zugrunde; einen vollmachtlosen Vertreter hat das OLG Bamberg gerade als Verfahrensbeteiligten angesehen).
  • OLG Frankfurt, 29.12.2015 - 16 W 68/15

    Kosten der Klagerücknahme bei Vertretung durch falsus procurator

    Die Argumentation des Landgerichts, die A GmbH habe den Rechtsstreit veranlasst, vermag den Senat nicht zu überzeugen, vielmehr können der A GmbH die Kosten des Rechtsstreits nicht auferlegt werden, weil die Kosten nur Verfahrensbeteiligten auferlegt werden können, nicht aber an dem Verfahren unbeteiligten Dritten (OLG München, NJW-RR 1998, 788, 789 [OLG München 12.11.1997 - 7 U 3675/97] , OLG Bamberg, OLGR 2005, 683, 684).
  • AG Fürstenfeldbruck, 18.03.2010 - 4 C 924/09
    Im Falle einer vollmachtlosen Vertretung sind die Kosten des Rechtsstreits abweichend vom Wortlaut der §§ 91 ff., 269 Abs. 3 ZPO demjenigen Verfahrensbeteiligten aufzuerlegen, der das Auftreten des Vertreters veranlasst hat, gegebenenfalls auch dem Vertreter selbst (Veranlasserprinzip), vgl. OLG Bamberg NJOZ 2006, 150 sowie MünchKomm - v. Mettenheim, 3. Aufl., RdNR.
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